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Ausgedehnter Anlegerschutz
18.06.2009
Der Bundesrat hat am Freitag mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen, das Sparguthaben ab dem 01.07.2009 bis zu einer Summe von 50.000 Euro durch den gesetztlichen Einlagensicherungsfonds geschützt sind. Bisher lag dies gesetzlich vorgeschriebene Grenze bei 20.000 Euro, wobei jedoch Kunden mit 10% am Verlust beteiligt waren. Eine weitere Anhebung der Sicherungsgrenze ist ab dem 31.12.2010 geplant. Dann sollen Sparguthaben bis zu 100.000 Euro abgesichert werden.


Quelle: Stuttgarter Nachrichten vom 13.06.2009
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