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Gericht untersagt Gebühren
18.06.2009
18.06.2009
Die Commerzbank darf von Kunden, die ihren Dispo-Kredit überzogen haben, keine Zusatzgebühren in Höhe von 5 Euro pro Überweisung verlangen. Das hat das Landgericht Frankfurt nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden (Urteil vom 13.5.2009, Az. 2-02 O 3/09): Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig; ob die Commerzbank Berufung einlegen wird, ist offen.
Die Verbraucherzentrale rät: Wem in der Vergangenheit zu Unrecht innerhalb der „geduldeten Überziehung“ zusätzlich 5 Euro pro Überweisung oder sonstiger Verfügung vom Konto abgebucht wurden, kann von der Commerzbank die Erstattung verlangen. Das gelte auch für 3 Jahre rückwirkend.
Die Verbraucherzentrale rät: Wem in der Vergangenheit zu Unrecht innerhalb der „geduldeten Überziehung“ zusätzlich 5 Euro pro Überweisung oder sonstiger Verfügung vom Konto abgebucht wurden, kann von der Commerzbank die Erstattung verlangen. Das gelte auch für 3 Jahre rückwirkend.
Quelle: Vebraucherzentrale Hamburg (http://www.vzhh.de/)
