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Gesetzes-Änderungen im neuen Jahr
08.01.2010
Finanzen: Kredite, Anlegerschutz und Pfändungsschutzkonto
Beratungsprotokoll "Geldanlage"

Ab dem 1. Januar 2010 muss jedes Beratungsgespräch vom Anlageberater dokumentiert und das Beratungsprotokoll dem Kunden ausgehändigt werden. Wesentliche Elemente des Beratungsprotokolls sind der Anlass und die Dauer der Beratung, die persönliche Situation und die wesentlichen Anliegen des Kunden, die im Verlauf des Beratungsgesprächs erteilten Empfehlungen und die hierfür maßgeblichen Gründe. Darüber hinaus wird die Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung von drei auf zehn Jahre verlängert.


Pfändungsschutzkonto

Nach bisher geltendem Recht führt die Pfändung eines Bankkontos dazu, dass es vollständig blockiert ist. Ab dem 1. Juli 2010 können Schuldner von ihrer Bank verlangen, dass ihr Girokonto als so genanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird.
Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages. Mit diesem pfändungsfreien Betrag kann der Schuldner seine Geldgeschäfte bargeldlos abwickeln. Im Ergebnis bleibt damit die Funktionsfähigkeit des Girokontos – in Form eines Guthabenkontos – für den Schuldner erhalten.


Verbraucherkredite

Bei der Vergabe von Verbraucherkrediten werden die Rechte der Kunden ab 11. Juni 2010 gestärkt. Insbesondere werden Kreditverträge für Verbraucherinnen und Verbraucher leichter vergleichbar. Zur besseren Orientierung der Kunden werden einheitliche Muster für diverse Kreditverträge eingeführt, aus denen sämtliche Kosten des Kredits deutlich hervorgehen müssen.
Weiterhin wird einer Lockvogelwerbung für Verbraucherdarlehen ein Riegel vorgeschoben: Künftig darf nur noch mit einem realistischen effektiven Jahreszins geworben werden. Die Bank muss den beworbenen Zinssatz an mindestens zwei Drittel der Kunden tatsächlich vergeben.


Bewertung der Kreditwürdigkeit (Scoring)

Mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 wird geregelt, welche Daten von Verbrauchern in die Verfahren zur Bewertung der Kreditwürdigkeit (Scoring) einfließen dürfen. Die Informations- und Auskunftsrechte der Betroffenen werden verbessert.
Ferner werden Auskunfteien verpflichtet, Verbrauchern auf Anfrage das Ergebnis des Scoring, den so genannten Scorewert, und die Grundzüge der Berechnung mitzuteilen. Hierdurch können die Betroffenen künftig fehlerhafte Bewertungen leichter aufdecken und Korrekturen verlangen. Das Gesetz tritt am 1. April 2010 in Kraft.



Quelle: http://www.bmelv.de/

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