Aktuelle Infos zu den Themen Finanzierung, Kredit, Finanzierungen und Sparen
09.05.2010
Trotz aller Euphorie sollten sich Braut und Bräutigam jedoch auch irgendwann die Zeit nehmen und sich mit den steuerlichen Möglichkeiten auseinandersetzen, die die Eheschließung mit sich bringt. Das rät der Bund der Steuerzahler in Berlin.
Für Verheiratete besteh zum Beispiel die Möglichkeit sich gemeinsam zur Einkommenssteuer veranlagen zu lassen. Dies sei für die meisten Paare der günstigste Weg. Mit der Wahl der richtigen Steuerklasse dagegen, lässt sich das monatliche Nettoeinkommen des Paares beeinflussen. Wenn einer der Eheleute mindestens 60 Prozent der gemeinsam zu versteuernden Einkommens erzielt, lohnt es sich die Steuerklassen III und V zu kombinieren. Die Klasse III erhält der besserverdienende und die Steuerklasse V derjenige Ehepartner mit dem geringeren Einkommen. Sollten beide Ehepartner ungefähr gleichviel verdienen, ist die Wahl IV/IV zu wählen.
Zu beachten ist jedoch, das die Wahl der Steuerklasse ausschließlich den monatlichen Lohnsteuerabzug betrifft. Was im monatlichen Jahresverlauf an Steuern gezahlt wird, entscheidet nicht über den genauen Betrag der letztlichen Jahressteuerschuld. Den unabhängig von der Wahl der Steuerklassen, ergibt sich am Ende des Jahres immer die gleiche Jahreseinkommensteuer.
Von den genannten Regelungen sind die Paare ausgenommen, die die seit dem 1. Januar 2009 geltende Regelung in Anspruch nehmen in der katholischen Kirche zu heiraten, ohne vorher auf einem Standesamt getraut worden zu sein. Die kirchliche Heirat allein hat keinerlei Auswirkungen auf die einkommensteuerrechtlichen Situation der Ehepaare.
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