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Kauf auf Pump macht Widerruf möglich
20.12.2009
Käufer, die beim Händler Ware über einen Kredit finanzieren, haben in der Regel mehr Rechte als Barzahler.

Die Käufer haben die Möglichkeit es sich mit dem Kauf noch einmal anders zu überlegen und den abgeschlossenen Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluß ohne Angaben von Gründen widerrufen. Damit sind sie auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden.

Wer dagegen die Ware bar bezahlt, hat dieses Recht nicht. Will der Käufer in diesem Fall den Kauf rückgängig machen, ist er dabei auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Das Widerrufsrecht gilt beim Kauf auf Pump, wenn der zu finanzierende Betrag die 200 Euro Grenze übersteigt und Zinsen vereinbart worden sind. Die Zinsvereinbarung ist die Voraussetzung für das Widerrufsrecht. Wer einen Gratiskredit abgeschlossen hat, z.b. eine "0-Prozent-Finanzierung" hat demnach kein zusätzliches Widerrufsrecht.
Mitunter verstecken Händler jedoch in einer solchen Finanzierung oft Gebühren. Ein solcher Kredit wäre wiederum nicht gratis und könnte entsprechend widerrufen werden.



Quelle: Finanztest 01/2010
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