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Riesterzulagen können verloren gehen
01.05.2010
Stirbt ein Riester-Sparer vor Erreichen des Rentenalters, so geht in der Regel der Auszahlunsganspruch auf die Hinterbliebenen über. Das Problem dabei ist, dass in diesem Fall von einer sogenannten schädlichen Verwendung des Guthabens gesprochen wird, auch wenn das Guthaben an den Ehepartner geht. Bei einer schädlichen Verwendung, also der vorzeitigen Auszahlung des Riester-Guthabens, sind daher nicht nur die bisher geflossenen Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen, sondern die Erträge und auch die Wertsteigerungen voll zu versteuern.

Für verheiratete oder dauerhaft zusammenlebende Paare kann jdoch eine Ausnahme gelten. Bei diesen Personen besteht die Möglichkeit, das gesparte Vermögen des verstorbenen Partners, inklusive aller staatlichen Zuschüsse auf einen eigenen Riestervertrag des noch lebenden Partners zu übertragen.

Der Abschluss einer Riester-Rente ist also für Verheiratete durchaus zu empfehlen um eine ordentliche Absicherung für die spätere Rente zu erhalten.

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