Aktuelle Infos zu den Themen Finanzierung, Kredit, Finanzierungen und Sparen
01.05.2010
Für verheiratete oder dauerhaft zusammenlebende Paare kann jdoch eine Ausnahme gelten. Bei diesen Personen besteht die Möglichkeit, das gesparte Vermögen des verstorbenen Partners, inklusive aller staatlichen Zuschüsse auf einen eigenen Riestervertrag des noch lebenden Partners zu übertragen.
Der Abschluss einer Riester-Rente ist also für Verheiratete durchaus zu empfehlen um eine ordentliche Absicherung für die spätere Rente zu erhalten.
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