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02.07.2010
P-Konto
Durch diese Maßnahme ist das Konto automatisch bis zum aktuellen Grundfreibetrag in Höhe von knapp 985 Euro vor allen Gläubigern geschützt. Laut Gesetzt ist dadurch der Schuldner in der Lage im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen seine für das tägliche Leben notwendigen Geldgeschäfte trotz Pfändung vorzunehmen. Der Schutz des Kontos gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern kann auch von Selbstständigen und anderen nicht abhängig Beschäftigten in Anspruch genommen werden.Während viele Banken eine Umstellung des vorhandenen Girokontos auf ein P-Konto teilweise sogar kostenlos anbieten, verlangen laut dem Bundesverban der Verbraucherzentralen vor allem kleine Sparkassen satte Preisaufschläge. Einige der Unternehmen wurden sogar bereits abgemahnt. Laut Gesetz darf die Umstellung nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, denn der Zugang, so die Gesetzesvorlage "zum geschützten Existenzminimums darf nicht von der Zahlung eines Entgelts abhängig gemacht werden".
P-Konto ein Erfolg für den Verbraucherschutz
Die Umsetzung des Gesetzes ist für den Verbraucherschutz ein voller Erfolg. Vor dem 01.07 wurde ein Konto nach einer Pfändung automatisch gesperrt und das Guthaben war ersteinmal verloren. Durch das neue Gesetz müssen die Banken nun in der Lage sein, ein Girokonto innerhalb von 4 Tagen in ein P-Konto umzuwandeln. Die Vorteile und die Möglichlkeit zur Umwandlung gilt jedoch ausschließlich für Konten die vor dem 01.07.2010 bereits bestanden haben.