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Homosexuellen kann der Trauraum verwehrt bleiben
18.06.2009
Schwule und Lesben in Stuttgart müssen sich unter Umständen auf eine tristere Umgebung bei ihrer Trauung einstellen. Der feierliche Einzug in die oftmals schmucken Trauräume der Standesämter kann ihnen versperrt bleiben. Lt. Stuttgarter Zeitung beschloss der Stuttgarter Gemeinderat mit der Mehrheit aus CDU und FDP das gleichgeschlechtliche Ehen zwar weiterhin in den Landratsämtern geschlossen werden dürfen, nicht aber in dem offiziellen Trauraum, wenn es dem Standesbeamten widerstrebt. Die Entscheidung darüber liegt in seiner Hand. Baden-Württemberg nimmt damit eine Öffnungsklausel wahr, die ein Abweichen von den Bundesvorgaben ermöglicht. Innenminister Heribert Rech von der CDU beteuerte jedoch das es sich hierbei nicht um eine Diskriminierung handelt. Neben den oft wesentlich unschöneren Räumen bei der Trauung, müssen Homosexuelle zum Teil auch höhere Gebühren für die Eheschließung in Kauf nehmen als heterosexuelle Paare.


Quelle: Stuttgarter Nachrichten vom 18.06.2009

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